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Wie wirkt sich das elektronische Wertpapier-Gesetz auf die Emission von Blockchain-Anleihen aus? Eine Stellungnahme.
27. Juli 2021 | Axel Mielke

Wie wirkt sich das elektronische Wertpapier-Gesetz auf die Emission von Blockchain-Anleihen aus? Eine Stellungnahme.

Immer noch verbinden viele Anleger den Begriff Blockchain mit dem nicht immer als seriös aufgefassten Thema Kryptowährung. Dabei bietet eine Blockchain die Möglichkeit, geschäftliche Transaktionen jeglicher Art digital, dezentral und fälschungssicher zu dokumentieren. Das gilt auch für die Emission aller Formen von Anleihen, also auch für Zertifikate unterschiedlichen Typs.

Bereits am 16. März 2018 wurde das weltweit erste Zertifikat in einer öffentlichen Blockchain unter englischem Recht begeben. Chartered Investment hat diese Emission zusammen mit den Transaktionspartnern Nivaura und Marex Financial Products unter Aufsicht der Financial Conduct Authority (FCA) im Rahmen der FCA-Sandbox über die Opus-Plattform durchgeführt.

Am 10. Juni 2021 ist nun das vom Deutsche Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (kurz: eWpG) in Kraft getreten; damit ist der gesetzliche Rahmen für digitale Wertpapiere verbindlich gesteckt. Anleihen jeder Art können nach dem eWpG nun alternativ zur herkömmlichen Verbriefung per Urkunde in Deutschland auch rein elektronisch ausgegeben werden. Bisher war dies nur in Staaten, die bereits eine entsprechende Gesetzgebung haben, möglich.

Nach Ansicht von Daniel Maier, Geschäftsführer der Chartered Investment Germany GmbH, wird sich durch das eWpG ein Wettkampf unterschiedlicher Jurisdiktionen in den verschiedenen Staaten um eine innovative Gesetzgebung ergeben. Chartered Investment sieht insbesondere die Jurisdiktion in Luxemburg als interessante Alternative. Schon jetzt ist zu erkennen, so Maier weiter, wie sich die Möglichkeiten, die diese verschiedenen Jurisdiktionen bieten, unterscheiden, und genau dieses Zusammenspiel kann erst den Markt beflügeln.