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10. September 2020 | Axel Mielke

Der Trend zu aktivem Management

Eine globale Studie von JPMorgan zeigt ein klares Ergebnis: Seit 2017 gibt es einen Trend zu Investments in aktiven Finanzprodukten. Passive Indexprodukte verlieren massiv Marktanteile zugunsten von aktiven oder smart beta Indices...

Eine globale Studie von JPMorgan zeigt ein klares Ergebnis: Seit 2017 gibt es einen Trend zu Investments in aktiven Finanzprodukten. Passive Indexprodukte verlieren massiv Marktanteile zugunsten von aktiven oder smart beta Indices. So stieg deren Marktanteil von 20% 2017 auf aktuell 30% mit weiter steigender Tendenz in den nächsten Jahren. Vermögensverwalter suchen individuellere Lösungen gegenüber rein passiven Index-Investments in ihrer Allokation. Zielsetzungen wie die Einhaltung der Regulatorik, die Reduzierung des Credit Risk und eine stabile Performance angesichts stark gestiegener Assetpreise, sind die Herausforderungen. Dafür sind häufig Neuentwicklungen von Finanzprodukten notwendig.

Der „Strukturierungsbaukasten“ für „aktive“ Indexprodukte

Die Neuentwicklung von Finanzprodukten begleitet die beschriebene Entwicklung. Neben der Strategie-Entwicklung gibt es viele Hürden bis zu einer Umsetzung. Banken, KVG´s und Indexanbieter bieten häufig nur Einzel-Lösungen an, die vom investierenden Asset Manager aufwendig koordiniert werden müssen, damit sie wirken. So kann das CreditRisk eines Investments vorteilhaft durch eine Verbriefung, ein Smart-Index incl. notwendiger Regulatorik durch einen Index-Administrator gewährleistet werden. Die Produkt-Transparenz und der Produkt-Zugang durch digitale Plattformen und Marktplätze kommen deshalb idealerweise vom selben Koordinator.

Der Vermögensverwalter kann seinen Koordinierungsaufwand für die Auflage eines aktiven Index reduzieren, wenn er einen Dienstleister wählt, der neben Umsetzungserfahrung, einer ausgereiften IT-Infrastruktur, Kompetenz in Kapitalmarktrecht und Strukturierungsberatung auch ein Netzwerk an Umsetzungs-Partnern wie Depotbanken, Zahlstellen etc. bis hin zum Börsenlisting und Sekundärmarkt-Transaktionen bereithält. Die Benchmarkregulierung verlangt z.B. einen registrierten Indexadministrator, diese sind in der ESMA Liste einsehbar (https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-updates-its-benchmarks-register).